Ratgeber

Mietrecht/unpünktliche Mietzahlung

Der Alleinverdiener der beiden Mieter zog aus und teilte dem Vermieter mit, er werde die Miete nicht mehr zahlen. Der verbleibende Mieter wandte sich an das JobCenter, welches dann auch die Miete zahlte, aber immer einige Tage zu spät. Durfte der Vermieter fristlos kündigen?

Der BGH hält die fristlose Kündigung für unwirksam. Soweit ein Mieter erkläre, er werde nicht mehr zahlen, könne ein Vermieter i.d.R. fristlos kündigen, so der BGH. Hier aber habe nur einer der beiden Mieter erklärt, die Miete nicht mehr zu zahlen. Die Nutzung durch beide Mieter sei nicht Geschäftsgrundlage bei Abschluss des Mietvertrags geworden. Das Jobcenter sei nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters, dieser müsse sich die verspätete Zahlung daher nicht zurechnen lassen. Der Vermieter habe verspätete Mietzahlungen durch Sozialbehörden hinzunehmen (BGH, Urteil vom 21.10.2009, VIII ZR 64/09).

(27.01.2010)

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